Fast genau 2 Jahre nach einem tödlichen Verkehrsunfall muss sich die Detmolder Justiz heute erneut mit dem mutmaßlichen Verursacher befassen. Der 20jährige hatte Berufung gegen seine Verurteilung eingelegt.
Der Angeklagte hatte auf einer unübersichtlichen Bundesstraße in Marienmünster den Wagen eines Freundes überholen wollen. Als plötzlich Gegenverkehr auftauchte, soll der junge Mann ruckartig nach rechts gelenkt haben. Der Überholte geriet ins Schleudern und schließlich in den Gegenverkehr. Bei der Kollision starb ein jugendlicher Beifahrer. Vier weitere Insassen des überholten Wagens wurden teils schwer verletzt. Das Amtsgericht hatte in dem Fall vier Wochen Dauerarrest und 100 Sozialstunden verhängt.