Im zweiten Prozess um einen Raubüberfall vor eineinhalb Jahren auf einen Geldtransporter einer Bäckerei-Kette in Dörentrup hat das Landgericht Detmold den Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Das Gericht sprach den Mann wegen Beihilfe schuldig. Anders als beim ersten Urteil muss er damit nicht in Haft.
Weil sein Drogenkonsum inzwischen unter Kontrolle ist und weil er betreut wird, beließ es die Strafkammer bei einer Bewährungsstrafe. Der Fall musste neu aufgerollt werden, weil der Bundesgerichtshof Mängel im Umgang mit DNA-Spuren festgestellt hatte. Ein Gutachter konnte diese Zweifel jetzt ausräumen.
Kurios an dem Fall: Das Gericht ist sich wie im ersten Prozess sicher, dass der Bruder des Angeklagten Drahtzieher des Überfalls war. Er hatte den Lieferwagen damals gefahren soll die Tat fingiert haben. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen ihn aber zunächst keinen hinreichenden Tatverdacht festgestellt und deshalb keine Anklage erhoben. Möglicherweise kommt der Bruder jetzt doch noch vor Gericht. Die Beute von etwa 8.000 Euro ist bis heute verschwunden.