Nach den Wolf-Sichtungen in OWL hat das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz den NRW-Wolfsmanagementplan vorgelegt. Er soll die rechtliche Situation, Zuständigkeiten und konkrete Hilfen für betroffene Tierhalter aufzeigen. Der Plan gibt unter anderem Auskunft darüber, dass sich betroffene Nutztierhalter beispielsweise kostenlos sogenannte Herdenschutzsets ausleihen können. Außerdem geht es um Entschädigungsfragen. Wenn nachweislich ein Wolf ein Tier gerissen hat, kann der Halter vom Land Schadenersatz bekommen. Darauf gibt es allerdings keinen Rechtsanspruch. Die Autoren stellen auch fest, dass Angriffe eines Wolfes auf Menschen extrem unwahrscheinlich sind. In Lippe hatte ein Wolf am Osterwochenende mehrere Ziegen in Barntrup-Sommersell gerissen. Den Wolfsmanagementplan finden Sie hier.