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Daniel Hobein
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Nachrichten aus dem Kreis Lippe

Umnutzung anmelden

Die Umnutzung eines landwirtschaftlichen Gebäudes muß dem Kreis Lippe gemeldet werden. Bis Ende des Jahres sollten die Besitzer eine Bauvoranfrage beim zuständigen Bauamt eingereicht haben, heißt es. Wer seine Hofanlage in Zukunft zu gewerblichen Zwecken nutzen oder zur Wohnanlage umbauen will, muß sich kurzfristig melden. Wenn ein Gebäude 2009 mehr als sieben Jahre leer stehe, könne es nicht mehr umgenutzt werden.