Der Weihnachtsrummel in den Geschäften ist vorbei. Heute dürfte es zum Nachweihnachtlichen Umtausch-Andrang kommen. Davon gehen die Einzelhändler im Kreis aus. Gut beraten ist dabei in den Geschäften, wer ein Umtauschrecht bereits vor Weihnachten vereinbart hat. Ein gesetzlich verankertes Umtauschrecht gibt es laut Stiftung Warentest nicht. Ist nichts vereinbart, zählt einzig und allein die Kulanz des Händlers.