Das Amtsgericht Detmold hat einen Wiederholungstäter ins Gefängnis geschickt. Der Angeklagte aus Bad Salzuflen war trotz Bewährung in ein Haus eingestiegen. Ein Jahr und sechs Monate muss er nun in Haft. Er stand zum Tatzeitpunkt unter sogenannter Reststrafenbewährung. Das bedeutet, dass er unter Auflagen vor Ende seiner eigentlichen Haftstrafe das Gefängnis verlassen durfte. Im jetzigen Fall war der Mann dann im März in ein Haus an der Bad Salzufler Uhlandstraße eingestiegen. Dort erbeutete er gemeinsam mit einem Komplizen Schmuck, Geld und Unterhaltungselektronik. Der zweite Angeklagte war nicht zum Prozess erschienen. Gegen ihn gibt es jetzt einen Haftbefehl.