Die Mitglieder des NRW-Untersuchungsausschusses zum Fall Lügde dürfen auf schnellere Akteneinsicht hoffen. Das NRW-Verfassungsgericht hat jetzt entschieden, dass das Land die längst versprochenen und immer noch fehlenden 100.000 Seiten jetzt zügig an den parlamentarischen U-Ausschuss übergeben muss.
SPD und Grüne sahen sich in ihrer Aufklärungsarbeit im U-Ausschuss des Landtags behindert. Sie klagten vor dem NRW-Verfassungsgericht. Das Innen- und das Justizministerium hatten im Lügde-Untersuchungsausschuss die Akten nicht vollständig und nicht schnell genug vorgelegt.
Damit muss jetzt Schluss sein, urteilte das höchste Gericht NRWs. Die Ministerien hatten immer wieder angegeben, dass das Schwärzen der Akten so lange dauert. Das dient dem Opferschutz und muss auch weiter so passieren, allerdings geht das auch schneller, sagen die Richter. Ausschussmitglieder sprachen immer wieder von einer Verzögerungstaktik des Landes.