Mindestlohn-Beschäftigte im Kreis Lippe müssen sich nicht in allen Fällen mit der Verrechnung ihres Urlaubsgeldes zufrieden geben. Die Gewerkschaft „Nahrung Genuss Gaststätten“ verweist auf ein Gerichtsurteil. Eine jährliche Sonderzahlung wie das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld dürfe nicht vom gesetzlichen Mindestlohn abgezogen werden. Die Gewerkschaft befürchtet, dass einige Arbeitgeber auf diese Weise weniger Stundenlohn bezahlen.