Das Urteil im Steuerhinterziehungsprozess gegen einen Mann aus Schlangen ist ausgesetzt worden. Das Detmolder Landgericht möchte, dass der Angeklagte die fehlenden Steuererklärungen nachreicht. Auf dieser Grundlage wird das Finanzamt höchstwahrscheinlich dem Angeklagten Geld zurückzahlen müssen. Die Finanzbehörde akzeptierte etliche Steuererklärungen des 73-jährigen nicht, weil er ein altes Computerprogramm für die Erklärungen benutzt hatte. Das Landgericht Detmold entschied, dass der Mann sein altes Programm weiter nutzen darf. Auf Grundlage dieser Erklärungen soll das Steueraufkommen ermittelt werden.