40 Tagessätze zu 50 Euro auf Vorbehalt, das heißt auf Bewährung. Als Auflage muss er 700 Euro für einen gemeinnützigen Zweck zahlen. Mit diesem Strafmaß hat das Landgericht Detmold das Urteil des Amtsgerichts gegen 44-jährigen Jugens bestätigt. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch auch der Angeklagte gingen in die Berufung. Die Staatsanwaltschaft wollte den Strafvorbehalt aufheben lassen, der Verteidiger des Augustdorfers einen Freispruch erreichen. Das Landgericht erklärte, die Strafe sei angemessen, der Angeklagte als Jugendvorstand bei einem Fußballturnier habe seine Sorgfaltspflichten verletzt hat. Als Folge davon sei ein damals 11-jähriger Junge durch ein umfallendes Tor schwer am Kopf verletzt worden.