Das im Januar vom Landgericht Detmold gesprochene Urteil gegen einen Stalker ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat ihren Revisionsantrag wegen mangelnder Erfolgsaussichten zurückgezogen. Der Bundesgerichtshof hat zudem den Revisionsantrag des Angeklagten zurückgewiesen, weil keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil nachweisbar waren. Damit bleibt es bei zwei Jahren Haft auf Bewährung. Der 56-jährige Angeklagte hatte auf einem Lemgoer Supermarktparkplatz eine junge Frau angegriffen. Wegen deren nicht erwiderter Liebe wollte er ihr das Augenlicht nehmen. Das Gericht entschied auf Bewährung, weil der Mann seit der Tat vor drei Jahren unauffällig ist und eine Therapie macht. Die Staatsanwaltschaft wollte den Täter im Gefängnis sehen.