Im Streit um den so genannten Kommunalsoli wird der NRW-Verfassungsgerichtshof in Münster heute das Urteil verkünden. Zu den insgesamt mehr als 70 klagenden Kommunen gehört auch die Stadt Blomberg. Die Kläger meinen, dass diese Abgabe in ihre verfassungsrechtlich garantierte Finanzhoheit eingreift. Grundgedanke des Kommunalsoli ist, dass reiche Kommunen arme Städte und Gemeinden unterstützen. Es geht um einen Betrag von insgesamt etwa 91 Millionen Euro pro Jahr. Bei der mündlichen Verhandlung hat NRW-Verfassungsgerichtshof-Präsidentin Ricarda Brandts bereits deutlich gemacht, dass die Abgabe nicht grundsätzlich gegen die Verfassung verstößt. Solange die betroffenen Kommunen ihre Kernaufgaben erledigen könnten, sei die Umlage gerechtfertigt, so der Tenor.