Die Staatsanwaltschaft Detmold will das Urteil gegen einen Familienvater aus Dörentrup nicht hinnehmen.
Das Landgericht hatte den Mann unter anderem wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Anklage ist das zu wenig. Sie will in Revision gehen.
Der Angeklagte war nach einem Ehestreit im Juni ausgerastet und hatte sich mit seinen Kindern in seiner Wohnung verbarrikadiert. Als die Polizei eintraf, warf er unter anderem schwere Hantelgewichte aus dem Fenster in Richtung der Beamten. Außerdem hielt er beim Zugriff der Polizei eines seiner Kinder wie einen Schutzschild vor sich, sodass ein Beamter einen Polizeihund schnell zurückreißen musste, damit das Kleinkind nicht gebissen wurde.
Warum das Gericht insgesamt keine Tötungsabsicht erkannte, sei nicht nachvollziehbar, sagte uns Oberstaatsanwalt Christopher Imig. Jetzt muss sich schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden. Danach wäre dann der Bundesgerichtshof am Zug.