Der Bundesgerichtshof hat das Detmolder Urteil gegen einen Kinderschänder aus Lippe bestätigt. Das hiesige Landgericht hatte im April dieses Jahres zehneinhalb Jahre Haft und Sicherungsverwahrung gegen den 40-Jährigen verhängt. Der Mann hatte nach Ansicht des Gerichts im August 2014 ein 11-jähriges Mädchen in Leopoldshöhe mit einer Waffe bedroht und missbraucht. Hinzu kamen zwei weitere ähnliche Fälle in Bielefeld im Jahr 2012. Nach langer erfolgloser Fahndung konnten die Ermittler den Mann im Oktober 2015 fassen, als er in Lemgo eine 18-Jährige vergewaltigen wollte. Zeugen verhinderten damals Schlimmeres. Der Bundesgerichtshof hat jetzt die Revision des Angeklagten gegen das Urteil als unbegründet zurückgewiesen. Damit ist die Entscheidung des Detmolder Landgerichts rechtskräftig.