Im Detmolder Auschwitz-Prozess hat ein Großteil der Nebenklägervertreter sein Plädoyer gehalten. Eine Gerichtssprecherin geht davon aus, dass das Urteil, wie geplant, kommende Woche Freitag verkündet werden kann.
Vor allem das Plädoyer des Rechtsanwalts Ernst von Münchhausen schien auch den 94-jährigen Angeklagten aus Lage zu bewegen. Der Anwalt sprach ihn heute direkt an und erinnerte ihn an schwangere Frauen, die vergast wurden. Die abschließende Erklärung verfolgte der ehemalige SS-Wachmann aufmerksam. Das Urteil Münchhausens fiel allerdings hart aus: Der Angeklagte hat sich des gemeinschaftlichen Mordes schuldig gemacht, sagte er. Ein Strafmaß forderte bislang keiner der 14 plädierenden Nebenklägervertreter. Morgen werden auch die Plädoyers der Verteidigung erwartet.