Im sogenannten Löhner Spatenstiel-Prozess hat das Bielefelder Landgericht den angeklagten Bad Salzufler diesmal zu vier Jahren Haft verurteilt. Während die Richter in einem ersten Verfahren den Mann noch mit der Begründung, er habe in Notwehr gehandelt, freigesprochen hatten, entschieden sie jetzt auf gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge.
Mit dem Urteil blieben die Richter noch unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten sechseinhalb Jahren. Die Anwälte der Nebenklage – der Familie des Opfers – wollten den Salzufler sogar für bis zu elf Jahre hinter Gittern sehen. Bei dem folgenreichen Streit vor dem Löhner Bahnhof vor zwei Jahren könne man nicht von Notwehr sprechen. Der 28-jährige habe ganz klar die Absicht gehabt, seinen Kontrahenten zu verletzen, hieß es heute. Der erste Schlag sei zwar von dem späteren Opfer ausgegangen. Als der Salzufler den Spatenstiel an sich reißen konnte, haben er und seine Bekannten sich allerdings an dem Familienvater rächen wollen. Welche Verletzungen letztendlich zum Tode führten, blieb auch heute unklar.