Heute fällt voraussichtlich das Urteil im Tiefkühlleichen-Prozess. Die Staatsanwaltschaft fordert für den angeklagten Bad Salzufler eine 13-jährige Freiheitsstrafe.
Die Verteidigung sieht in der Tat einen Fall von fahrlässiger Tötung und hat für eine entsprechende Bestrafung plädiert. Der Bad Salzufler steht vor Gericht, weil er vor gut vier Jahren eine Frau getötet und ihre Leiche jahrelang in einer Kühltruhe versteckt haben soll. In einem ersten Prozess war er zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob die Entscheidung auf, weil er die Merkmale für einen Mord nicht erfüllt sah. Der Angeklagte beruft sich darauf, dass die Frau bei einem Unfall bei Sexspielen ums Leben gekommen war.