Das Urteil im sogenannten Tiefkühlleichen-Prozess hat Bestand. Der Bundesgerichtshof hat die Revision im Fall des verurteilten Bad Salzuflers verworfen.
Damit bleibt es bei 12 Jahren Haft wegen Totschlags. Dazu hatte ihn im Februar vergangenen Jahres das Landgericht Bielefeld verurteilt. Der Bad Salzufler hatte im Jahr 2009 eine zuvor mit ihm liierte Prostituierte erdrosselt und die Leiche danach jahrelang in einer Tiefkühltruhe versteckt. In einem ersten Prozess lautete das Urteil lebenslänglich wegen Mordes. Diese Entscheidung hatte jedoch keinen Bestand. Der BGH sah die Merkmale für einen Mord nicht ausreichend bewiesen. Der Mann hatte stets angegeben, dass die Frau bei Sexspielen ums Leben kam.