Ein 36-jähriger Vater ist am Mittag zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Worden. Er hatte vor gut einem Jahr seinem damals neun Monate alten Sohn ein Bein gebrochen. Vor Gericht hatte der Vater noch einmal beteuert, dass dies unabsichtlich passiert sei. Beim Wickeln habe sein Sohn so stark gestrampelt, dass er die Beine des Baybs festhalten musste. Ein Sachverständiger konnte dies aufgrund der Verletzung nicht bestätigen. So wie von dem Vater geschildert könnte sich die Tat nicht abgespielt haben, so der Experte, Der Vater wurde darum wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einem halben Jahr auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er 500 Euro an den Kinderschutzbund zahlen.