Nach dem Gerichtsurteil zum Betreiberwechsel in der Oerlinghauser Flüchtlingsunterkunft hofft verdi auf eine Signalwirkung für die Zukunft. Das Detmolder Arbeitsgericht hatte festgestellt, dass es sich bei der Übernahme tatsächlich um einen sogenannten Betriebsübergang handelt. Der sperrige Begriff bedeutet verkürzt, dass die Mitarbeiter der Flüchtlingsunterkunft bei einem Betreiberwechsel ein Recht auf Weiterbeschäftigung zu gleichen Konditionen haben. Das DRK als neuer Betreiber sah das anders. Jetzt hat eine ehemalige Beschäftigte der Johanniter Recht bekommen. Die meisten anderen betroffenen Mitarbeiter haben Abfindungen akzeptiert. Ein paar Verfahren laufen noch. Verdi hofft, dass das Urteil langfristig Lohndumping im Bereich von Flüchtlingsunterkünften verhindert, sagte uns Sprecher Jens Ortmann.