Gegen einen Beamten der Kreispolizei Lippe läuft ein Disziplinarverfahren. Er hatte auf der Toilette seines Privathauses im Kreis Höxter eine versteckte Kamera angebracht und damit Nutzer aufgezeichnet. Wegen „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“ brummte ihm das Amtsgericht Brakel eine Geldstrafe auf. Und damit nicht genug: Da der Polizist gleichzeitig auch Jäger war, entzog ihm der Kreis Höxter den Jagdschein. Den dürfen nämlich nur Personen tragen, die im strafrechtlichen Sinn als zuverlässig gelten. Gegen diesen Entzug klagt der Polizist jetzt. Zum Verlauf des Disziplinarverfahrens äußert sich die Kreispolizei nicht. Nach einer strafrechtlichen Verurteilung ist ein Disziplinarverfahren aber die Regel.