Die Bielefelder Staatsanwaltschaft legt das Hitze-Chaos in einem ICE im Sommer vergangenen Jahres zu den Akten. Damit hat die Überhitzung keine juristischen Folgen für den zuständigen Zugbegleiter. Zunächst bestand der Verdacht, dass er nicht früh genug auf den Ausfall der Klimaanlage reagiert hatte. Er hatte damals im Bielefelder Hauptbahnhof notgehalten. Viele Fahrgäste mussten wegen Kreislaufproblemen ärztlich versorgt werden.