Die Stadt Blomberg hat Klage gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2015 eingereicht. Die Kommune sieht sich bei der Berechnung von Landeszuschüssen benachteiligt. Zu den Klägern gehören auch die Stadt Münster und die Gemeinde Hellenthal, teilte der Verfassungsgerichtshof in Münster mit. Den Kommunen geht es um die Berechnung der Steuerkraft. Denn danach erhöhen bzw. verringern sich die Zuschüsse vom Land. Die Kläger meinen, dass es durch das Gesetz zu einer willkürlichen Umverteilung der Zuweisungen kommt. Blomberg hat traditionell eine relativ hohe Steuerkraft und bekommt entsprechend geringe Zuschüsse. Im kommenden Jahr hat die Stadt ein gut vier Millionen Euro großes Minus im Haushalt.