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Daniel Hobein
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Nachrichten aus dem Kreis Lippe

Vergleich angestrebt

In der Klage einer Horn-Bad Meinbergerin um die Nutzungszeit des Grabes ihrer Eltern gab es heute noch kein Urteil. Das Mindener Verwaltungsgericht gibt der Stadt und der Klägerin eine Woche Zeit einen Vergleich zu schließen. Ansonsten fällt die zuständige Richterin ein Urteil. Die Frau hatte die Stadt verklagt, weil diese die 30-jährige Ruhezeit des Grabes nicht verkürzen wollte. Sie hatte die Urne ihres Vaters im Grab der Mutter bestatten lassen. Die Laufzeit des Grabes hat sich somit bis 2041 verlängert. Die Horn-Bad Meinbergerin wäre dann allerdings um die 80 und sorgt sich entsprechend um die Grabpflege. Sie hatte versäumt, sich schon bei der Bestattung die Laufzeitverkürzung zu beantragen.