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Stephan Kaiser
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Nachrichten aus dem Kreis Lippe

Vergleich errungen

Im Streit um eine missglückte Zahnbehandlung haben sich die Parteien am Detmolder Landgericht auf einen Vergleich geeinigt. Ein Zahnarzt aus Detmold muss demnach 4.000 Euro an einen Patienten zahlen.

Der hatte sich vor drei Jahren beim Ringen die unteren Vorderzähne verletzt. Als Notfallbehandlung kam eine spezielle Schmelz-Ätz-Technik zum Einsatz. Der beklagte Zahnarzt hatte die Aufgabe dieses Provisorium zu entfernen. Dabei wurden die Zähne stark beschädigt. Der Kläger warf dem Arzt einen Behandlungsfehler vor. Das wurde durch ein Gutachten gestützt. Der Arzt war mit der Expertise aber nicht einverstanden. Wegen der zu erwartenden Verfahrenskosten kam es jetzt aber zum Vergleich