Die Pressemitteilung des Kreises Lippe vom 13.12.2021:
Im Kreis Lippe gelten ab Dienstag, 14. Dezember, verschärfte Corona-Regeln. Der Kreis Lippe ordnet Schutzmaßnahmen in einer Allgemeinverfügung an, um die Zahl der Neuinfektionen zu senken und dadurch auch im Klinikum Lippe die Bettenauslastung sinkt. „Wir greifen mit Schutzmaßnahmen ein, um den Anstieg der Infektionszahlen abzusenken. Ich appelliere deshalb an alle, die noch nicht geimpft sind: Lassen Sie sich impfen, sofern keine medizinischen Gründe dagegen sprechen! Zeigen Sie sich solidarisch und verhindern Sie, dass wir in der medizinischen Versorgung an die Grenzen stoßen. Mit der Impfung schützen Sie sich und andere!“, betont Landrat Dr. Axel Lehmann.
Die Verschärfungen beziehen sich insbesondere auf die Personenobergrenzen bei privaten Zusammenkünften. Zusätzlich werden verbindliche Regelungen für Versammlungen von Kirchen und Religionsgemeinschaften getroffen.
Informationen dazu, welche Regelungen aktuell in Lippe gelten, sind im Internet unter www.kreis-lippe.de/corona zu finden. Dort ist auch die Allgemeinverfügung des Kreises mit den detaillierten Regelungen verlinkt, die im Kreisblatt 85/2021 veröffentlicht ist.
Die verschärften Regelungen im Überblick:
Private Zusammenkünfte nur noch bis höchstens 25 Personen beziehungsweise 100 Personen zulässig
Für private Zusammenkünfte werden die Personenobergrenzen angepasst.
Regelungen für Kirchen und Religionsgemeinschaften
Für Versammlungen von Kirchen und Religionsgemeinschaften gelten folgende Regelungen:
Wenn Kirchen und Religionsgemeinschaften für ihre Versammlungen die 2G-Regel einhalten, also alle Teilnehmenden geimpft oder genesen sind, können sie von den Regelungen abweichen: Entweder können sie bei der Durchführung von Versammlungen darauf verzichten, am Sitzplatz eine Maske zu tragen. Es gilt aber weiterhin, dass beim gemeinsamen Singen eine Maske getragen werden muss. Alternativ können sie darauf verzichten, den Mindestabstand einzuhalten, wenn durchgehend eine Maske getragen wird.