Überall in Lippe besuchen Beschäftigte in diesen Tagen betriebliche Weihnachtsfeiern. Dabei ist der Versicherungsschutz klar geregelt.
So lange die Geschäftsführung mitfeiert, kommt die Berufsgenossenschaft für Unfälle rund um die Weihnachtsfeier auf. Wann und wo die Feier stattfindet, sei für die gesetzliche Unfallversicherung egal. Darauf weist die Gewerkschaft IG Bau hin. Auch der Weg zur Party und später nach Hause sei versichert. Wer feiert, wenn der Chef schon weg ist oder bei einem Unfall betrunken war, macht dies auf eigenes Risiko.