Der Arzt aus Bad Lippspringe, bei dem vor zwei Jahren tausende Kinderpornos gefunden wurden, will vor das Oberverwaltungsgericht ziehen. Das Verwaltungsgericht in Minden hatte im April entschieden, dass er seine ärztliche Zulassung nicht zurückbekommt – dagegen wehrt sich der Mann.
Weil der Arzt in Berufung geht, ist das Urteil aus Minden nicht rechtskräftig. Das heißt, dass der Allergologe seine Patienten erst mal weiter behandeln darf. Der Kinderporno-Fall liegt schon zwei Jahre zurück – der Mann war damals zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Weil die Bezirksregierung Detmold aber sagt, dass das Vertrauen in den Arzt dadurch erschüttert worden ist, entzog sie ihm die ärztliche Zulassung. Dagegen will sich der Facharzt jetzt in nächster Instanz wehren. Die Bezirksregierung könnte zwar ein Berufsverbot aussprechen, allerdings nur dann, wenn es eine Zitat „akute Gefahrenlage“ gibt. Und die sieht die Behörde aktuell nicht.