Der Namensstreit der ostwestfälischen Volksbanken beschäftigt in der kommenden Woche das Hammer Oberlandesgericht. Die Volksbank Bielefeld-Gütersloh möchte verhindern, dass die fusionierenden Volksbanken Paderborn-Höxter-Detmold und Minden fortan „Verbund Volksbank OWL“ heißen.
Das Paderborner Landgericht hatte im März bereits entschieden, dass die Volksbank Bielefeld-Gütersloh den Beklagten nicht verbieten könne, die Firmenbezeichnung „Verbund Volksbank OWL“ zu tragen. Dafür gebe es keine Rechtsgrundlage. Die Volksbank Bielefeld-Gütersloh hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt. Sie halte den neuen Firmenname für irreführend, weil die beiden Volksbanken auch nach dem Zusammenschluss nicht in ganz Ostwestfalen-Lippe präsent seien.