Der Fall des Literatur- und Musikfestes „Wege durch das Land“ beschäftigt jetzt auch die Staatsanwaltschaft Detmold. Sie hat Vorermittlungen eingeleitet und will jetzt entsprechende Unterlagen sichten. Es geht möglicherweise um einen Fall von Untreue, erklärte Oberstaatsanwalt Ralf Vetter. Das Festival war in die Schlagzeilen geraten, weil es Fehler bei der Verwendung von Fördergeldern gegeben haben soll. Die Künstlerische Leiterin ist inzwischen zurückgetreten. Sie gilt aber derzeit nicht als Beschuldigte, sagte Vetter. Weil das Land NRW Fördergelder zurückverlangt, steht „Wege durch das Land“ vor der Insolvenz. Die Beteiligten wollen das Geld für die Rückforderungen notfalls gemeinsam aufbringen. Die Gesellschafter haben eine Task-Force gebildet, um das Festival langfristig zu erhalten.