Im Rechtsstreit um eine entzogene Waffenbesitzkarte hat der Kläger aus Lippe die Vorwürfe gegen ihn zurückgewiesen. Die Behörden hatten ihm die Waffenbesitzerlaubnis wegen einer möglichen Zugehörigkeit zur islamistischen Szene weggenommen. Der Lipper hat dagegen vor dem Verwaltungsgericht Minden geklagt. Die Entscheidung wird innerhalb der nächsten 14 Tage schriftlich mitgeteilt. In der Verhandlung machte die Richterin laut LZ deutlich, dass allein der Verdacht auf Zugehörigkeit zur islamistischen Szene für den Widerruf ausreichend sei. Der Kläger bestritt diese Zugehörigkeit. Allerdings steht fest, dass er bei mehreren entsprechenden Veranstaltungen zumindest anwesend war.