Das Regionalforstamt Ostwestfalen-Lippe des Landesbetriebs Wald und Holz NRW hat eine Verordnung erlassen, nach der das Betreten der Wälder bei uns in Lippe aus Sicherheitsgründen verboten ist. Dieses Verbot gilt bis zum 31.1. um 24 Uhr. Die Verordnung kann aber gegebenenfalls noch verlängert werden. Experten müssen jetzt erstmal die Wälder auf Sturmschäden nach dem Orkantief Friederike untersuchen. Wer gegen das Verbot verstößt, muss wegen einer Ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe rechnen. Die Verordnung gilt auch für die Wälder im Gebiet der Kreise Minden-Lübbecke, Herford, Gütersloh und der Stadt Bielefeld.