Das Oberverwaltungsgericht Münster ruft Bürger in Kalletal erneut an die Wahlurnen. Es hat beschlossen, dass die Kommunalwahl des vergangenen Jahres im Wahlbezirk Lüdenhausen wiederholt werden muss.
Die Koalition von SPD, Grünen und Unabhängigen Kalletaler Bürgern informiert: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat eine Klage der CDU Kalletal gegen die Wahlwiederholung für unzulässig erklärt. In der Sache hätten sich die Richter festgelegt, dass die Wiederholung angeordnet werde und nicht angefochten werden könne. Bei der Wahl am 30. August vergangenen Jahres war bei der Stimmenauszählung das Wahllokal zeitweise verschlossen, eine Ratsmehrheit sieht darin einen Gesetzesverstoß.