Im Streit um das Bürgerbegehren gegen eine Teilprivatisierung lippischer Straßen hat das Verwaltungsgericht Minden heute noch kein Urteil verkündet. Es werde in zwei bis drei Wochen den beiden Parteien zugestellt, sagte uns eine Gerichtssprecherin.
Eine Initiative hatte dagegen geklagt, dass der Kreis Lippe das Bürgerbegehren mit 19.000 Unterschriften gegen das so genannte PPP-Modell für unzulässig hält. Vor Gericht wurde der Text des Begehrens heute im einzelnen erörtert. Es gilt zu klären, ob er präzise genug formuliert oder aber irreführend ist. Initiative und Kreis Lippe trugen ihre Standpunkte vor. Der Kreis wurde juristisch vertreten durch eine Anwaltssozietät aus Hamm, die Initiatoren des Begehrens durch eine Sozietät aus Münster.
Thorsten Wagner für Radio Lippe.