Das Detmolder Landgericht hat einen Mann aus Bielefeld wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Ursprünglich war der 22-Jährige wegen versuchten Totschlags angeklagt.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, im November auf einer Party in Detmold ohne konkreten Anlass mit einem Messer auf einen anderen Gast losgegangen zu sein. Ein Tötungsvorsatz konnte während der Beweisaufnahme allerdings nicht festgestellt werden. Weil der Mann zur Tatzeit erheblich alkoholisiert war, hielt das Gericht ihn nur vermindert für schuldfähig. Auch die Staatsanwaltschaft plädierte am Ende wegen gefährlicher Körperverletzung auf zwei Jahre zur Bewährung. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.