Die Erfolgschancen für die unter anderem von Augustdorf geführte Verfassungsbeschwerde gegen die Inklusionsvorgaben stehen offenbar schlecht. Der NRW-Verfassungsgerichtshof in Münster hat Zweifel, ob die 52 Städte und Gemeinden überhaupt das Recht dazu haben. Die betroffenen Kommunen sind nicht gegen das Prinzip der Inklusion, also den gemeinsamen Unterricht von Schülern mit und ohne Behinderung. Die Städte und Gemeinden fühlen sich vom Land bei der Finanzierung der Inklusion im Stich gelassen und sind deshalb vor den NRW-Verfassungsgerichtshof gezogen. Sie meinen, dass sich das Land stärker beteiligen muss. Die derzeitige Regelung sei ein Verstoß gegen das Recht der Gemeinden auf Selbstverwaltung. Wann Münster endgültig entscheidet, ist noch unklar.