Ab heute beschäftigt sich das Oberlandesgericht Hamm mit einer Klage wegen zu kleiner Gefängniszellen in der JVA Detmold. Unter anderem zieht ein ehemaliger Insasse zum zweiten Mal vor Gericht.
In vorheriger Instanz hatten die Richter ihm bereits zehn Euro Schadenersatz pro Tag zugesprochen, weil er in der JVA Monate lang auf weniger als fünf Quadratmetern leben musste. Das verklagte Land hatte das Urteil aber erfolgreich angefochten. Die Richter in Hamm müssen sich mit einer ganzen Reihe von Klagen wegen zu kleiner Gefängniszellen in NRW beschäftigen. Neben Detmold geht es um Anstalten in Münster, Hagen und Werl.