Im Kreis Lippe waren im vergangenen Jahr weniger Menschen auf finanzielle Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen. Laut der Landesstatistiker waren es gut 850 Lipper, die ihren Grundbedarf nicht aus eigener Kraft decken konnten.
Das sind knapp sieben Prozent weniger Empfänger als noch im Jahr 2015. Die Landesstatistiker begründen den Rückgang vor allem mit der Wohngeldreform. Das Wohngeld wurde an die Entwicklung der Einkommen und der Warmmieten seit 2009 angepasst. Ein Teil der bisherigen Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt bezieht seitdem unter Umständen ein höheres Wohngeld. Anspruch auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt haben Erwerbsunfähige auf Zeit, Vorruheständler mit niedriger Rente oder längerfristig Erkrankte. Mit der Leistung soll der Grundbedarf gedeckt werden.