Bei uns in Lippe ist zum Wochenende hin mit der Aufhebung der Bundesnotbremse zu rechnen. Der Kreis verlängert dennoch die Allgemeinverfügung, die dann wieder greifen würde. Sie regelt beispielsweise Zusammenkünfte von Religionsgemeinschaften. Mit Inzidenzwerten von über 200 sind davon aktuell Leopoldshöhe und Augustdorf betroffen.
Einschränkungen für Gottesdiente und Zusammenkünfte von Religionsgemeinschaften werden angeordnet, wenn der Inzidenzwert kreisweit auf über 100 steigt. Steigt der Wert in einer Stadt oder Gemeinde bei uns auf über 200, der Kreis liegt aber unter 100, dann gelten die Einschränkungen nur für das Gebiet der Stadt oder Gemeinde.
In Augustdorf und Leopoldshöhe sind wegen der hohen Zahlen aktuell Einschränkungen für Gottesdienste und im privaten Bereich angeordnet (Es darf sich ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen, insgesamt aber höchstens fünf Personen. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden hierbei nicht mitgezählt, Paare gelten unabhängig von den Wohnverhältnissen als ein Haushalt).
Das gilt auch, wenn die Bundes-Notbremse für Lippe zum Wochenende hin entfallen sollte. Dann dürfte kreisweit die Außengastronomie unter Auflagen wieder öffnen und die Ausgangsbeschränkung von 22 bis 5 Uhr würde aufgehoben.
Der heutige (18. Mai) Inzidenzwert für den Kreis Lippe liegt bei 80 – und damit zum Wochenende hin die Notbremse entfallen kann, muss der Wert auch morgen (19. Mai) unter 100 bleiben.
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