Fahrschulen dürfen nicht mit den Kostenvorteilen durch den Einsatz eines Fahrsimulators Kunden anwerben. Das hat das Bielefelder Landgericht entschieden und damit der Wettbewerbszentrale Recht gegeben.
Nach Ansicht des Gerichts dürfen die Fahrschulen zwar auf die Vorteile eines Fahrsimulators zu Beginn der Fahrausbildung hinweisen, nicht aber auf eine damit verbundene Kostenersparnis für die Fahrschüler. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs mit Sitz in Frankfurt hatte argumentiert, dass es für diesen Zusammenhang keinen Nachweis gebe. Der Verein hatte eine Fahrschule aus Ostwestfalen-Lippe verklagt. Das Urteil aus Bielefeld ist noch nicht rechtskräftig.