Das Mindener Verwaltungsgericht hat die Satzung der Stadt Herford für die Winterdienstgebühren kassiert. Es gab der Klage von drei Bürgern Recht. Das Gericht sah den 15-prozentigen Anteil der Allgemeinheit an den Gebühren als zu niedrig an, den Rest müssen die jeweiligen Anlieger zahlen. Die Kläger bekommen nun zwar eine Rückerstattung der Gebühren, allerdings hat die Stadt Herford angekündigt, die Abgaben rückwirkend zu erhöhen.