Die Stadt Detmold lag mit ihrer mittelfristigen Planung zum Verbot für Zirkusse mit Wildtieren offenbar richtig. Bis Ende 2021 dürfen alle Zirkusse mit bereits erteilter Genehmigung noch in Detmold halt machen. Das Verwaltungsgericht Hannover hat jetzt dem Eilantrag eines Zirkusunternehmens gegen die Stadt Hameln stattgegeben. Das Gericht urteilte: Kommunen dürfen einem Zirkus nicht die Aufführung untersagen, nur weil auch Wildtiere gezeigt werden. Ein Verbot wildlebender Tiere in Zirkussen könne nur vom Bund geregelt werden. Die Politik in Detmold hatte aufgrund der unsicheren rechtlichen Lage und des fehlenden Grundsatzurteils zu dem Thema zunächst auf ein Auftritt-Verbot ab 2022 entschieden.