Die Gemeinde Augustdorf und der ehemalige Vorsitzende des insolventen FCE Augustdorf haben einen Widerrufsvergleich abgeschlossen. Es geht um die Wiederherstellung des Römertagegeländes.
Der ehemalige Vorsitzende des Vereins muss 3.000 Euro an die Gemeinde zahlen und kann den Vergleich nicht widerrufen. Der Gemeinderat könnte den Vergleich hingegen ablehnen. Das möchte Bürgermeister Dr. Andreas Wulf allerdings vermeiden. Bei dem Rechtsstreit muss der Ex-FCE-Vorsitzende für die Schäden geradestehen, die der Gemeinde nach den Römertagen 2007 entstanden waren. Es geht um die Beseitigung der Wallanlagen und der Arena.