Geschiedene Eheleute dürfen voneinander Geld für die Nutzung von gemeinsamem Wohneigentum verlangen. Das Oberlandesgericht Hamm hat eine Entscheidung aus Detmold entsprechend abgeändert. In dem Fall ging es um eine Frau, die nach der Trennung von ihrem Mann aus der gemeinsamen Eigentumswohnung ausgezogen war. Von ihrem Ex-Mann wollte die Frau Geld für dessen weitere Nutzung der Wohnung haben. Der Mann klagte dagegen und bekam Recht. Die Frau darf demnach zwar grundsätzlich Geld von ihrem Mann verlangen. Sie muss ihn aber vorher vor die Wahl stellen: Zahlen oder Auszug. Gibt es keine neue Vereinbarung, braucht der Mann nicht zu zahlen.