Er wollte Wühlmäuse abwehren, stattdessen traf es einen damals neunjährigen Jungen: Deshalb muss ein Grundstücksbesitzer aus Detmold 7.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz zahlen.
Darauf einigten sich im Detmolder Landgericht der Grundstücksbesitzer und die Familie des verletzten Jungen. Der Mann hatte auf seinem Grundstück einen Wühlmausschussapparat. Als der Junge dort spielte, löste sich ein Schuss und zerschmetterte mehrere Knochen seiner Hand. Der jetzt Zehnjährige behauptete, auch knapp ein Jahr nach dem Vorfall die Hand nicht richtig benutzen zu können. Der Beklagte hielt dagegen, der Schussapparat sei gesichert und gekennzeichnet gewesen.