Da war ein lippischer Tierschutzverein wohl zu voreilig. Das Amtsgericht Lemgo hat ihn zur Zahlung von Behandlungskosten verurteilt, nachdem er den zugelaufenen Zuchtkater „Mimo“ kastriert hatte.
Der war seiner Eigentümerin im März vergangenen Jahres in Bad Salzuflen trotz Leine ausgebüchst und danach im Tierheim gelandet. Drei Tage nach der Aufnahme folgte die Kastration. Das war fahrlässig, so das Gericht. Denn unter anderem aufgrund des Halsbandes sei erkennbar gewesen, dass es sich nicht um ein ausgesetztes Tier handelte. Die Tierschützer müssen nun die Nachbehandlungskosten übernehmen. Die Schadenersatzforderung der Eigentümerin lehnte das Gericht aber ab.