Das Oberlandesgericht Hamm hat einen Züchter aus Extertal zur Herausgabe von sechs Ampullen mit tief gefrorenem Pferdesperma verurteilt. Ein Tierarzt aus Lügde hatte den Mann verklagt und die Rückgabe des wertvollen Erbgutes verlangt. Er hatte das Sperma dem Beklagten vor einiger Zeit zur Aufbewahrung überlassen und verlangte dann die Rückgabe. Am Landgericht Detmold war der Kläger allerdings gescheitert, weil er nicht nachweisen konnte, dass das Sperma von zwei bekannten Zuchthengsten tatsächlich bei dem Züchter in Extertal lagerte. Im Zuge der Berichterstattung unter anderem bei Radio Lippe meldete sich aber eine Zeugin, sagte uns eine Sprecherin des OLG auf Radio Lippe Anfrage. Die Frau bestätigte, dass der Züchter die Ampullen hatte.