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Stephan Kaiser
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Torunfall-Urteil ist rechtskräftig

Das Urteil im Augustdorfer Torunfallprozess ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft wird keine Revision mehr gegen den Freispruch aus dem September einlegen. Es komme nur eine Geldstrafe mit Bewährung als Sanktion in Frage, außerdem liege der Unfall fast vier Jahre zurück. Da erscheint die Durchführung weitere Rechtsmittel unverhältnismäßig, schreibt die Detmolder Staatsanwaltschaft in einer Pressemitteilung. Bei einem Jugendfußballturnier in Augustdorf war ein elfjähriger Junge durch ein ungesichertes Tor in einer Nebenhalle schwer verletzt worden. Nach mehreren Gerichtsprozessen ist der angeklagte Augustdorfer Ehrenamtler Ende September vorm Detmolder Landgericht freigesprochen worden.


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