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Warnstreik: Schüler in einigen Bundesländern haben Montag frei - in Lippe nicht

Busse, Züge und Co. stehen am Montag in weiten Teilen Deutschlands still. In einigen Bundesländern gibt es deshalb Sonderregeln für Schüler, die mit den öffentlichen Verkehrsmitteln kommen müssen. In NRW allerdings nicht.

Berlin/Stuttgart/München/Düsseldorf (dpa) - Der geplante Großstreik im Verkehrssektor am Montag hat auch Auswirkungen auf die Schülerinnen und Schüler in mehreren Bundesländern. In Bayern und Baden-Württemberg könnten die Kinder unter bestimmten Bedingungen zu Hause bleiben, teilten die Kultusministerien mit. In Bayern gebe es für Schülerinnen und Schüler, die wegen ausfallender Busse und Bahnen nicht zur Schule kommen könnten, eine Sonderregelung: «Sie können am Montag zu Hause bleiben», sagte Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) der Deutschen Presse-Agentur.

Auch in Baden-Württemberg dürfen Schülerinnen und Schüler unter bestimmten Bedingungen dem Unterricht fern bleiben. Dort bestehe die Möglichkeit - ähnlich einer Krankmeldung - dem Unterricht fernzubleiben, erklärte das Kultusministerium.

Für Montag sind bundesweite Warnstreiks im Fern-, Regional- und S-Bahnverkehr auf der Schiene, auf vielen deutschen Flughäfen, Wasserstraßen und Häfen sowie Autobahnen angekündigt. Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und Verdi kämpfen für mehr Einkommen in unterschiedlichen Tarifrunden.

In Nordrhein-Westfalen dagegen müssen die Kinder trotz Warnstreiks zur Schule. «Am kommenden Montag findet Schule statt», hieß es aus dem Schulministerium. Auch an den Brandenburger Schulen soll der Unterricht nach Plan laufen. Allerdings könnten sich Schülerinnen und Schüler, die auf den Schülerverkehr angewiesen seien, vom Präsenzunterricht befreien lassen.

In Berlin dürfen die Kinder nicht zu Hause bleiben. In Niedersachsen und Bremen starten am Montag die Osterferien.

© dpa-infocom, dpa:230324-99-77273/2

SPD: Kutschaty tritt als NRW-Landesvorsitzender zurück

Vor einem Jahr noch Spitzenkandidat, nun ohne Rückendeckung zurückgetreten: Thomas Kutschatys Fall in der NRW-SPD ist bemerkenswert. Aktuell geht es um eine umstrittenen Personalie.

Es war punkt 12:30 Uhr am Mittwochmittag, am 23. März, da schlug in Düsseldorf eine Nachricht ein, wie eine Bombe: Der bisherige Parteichef der SPD in NRW, Thomas Kutschaty, tritt zurück. Damit rutscht die SPD in unserem Bundesland in eine Krise. Grund für Kutschatys Rücktritt ist ein ordentlicher Zoff um das richtige Personal an der Parteispitze. Und: Kutschaty stand schon länger als Parteichef intern in der Kritik.

Kutschaty-Beben: Streitpunkt - Juristin Magdalena Möhlenkamp

Was war passiert? Kutschaty hatte erst am Dienstagnachmittag eine Klatsche von seiner Partei kassiert: Er war im Präsidium mit seinem Vorschlag gescheitert, eine bisher eher unbekannte Frau zur Generalsekretärin zu machen. Magdalena Möhlenkamp aus Bonn. Auch die Regionalvorsitzenden - ein mächtiges Gremium in der NRW-SPD, hatten Kutschatys Vorschlag abgelehnt. Das war schleißlich zu viel Gegenwind. Wenn die Gremien nicht mitmachen, dann hat man in der SPD keine Chance. Sein Rücktritt sei eine klare Konsequenz daraus, dass er kein Vertrauen mehr in seiner Partei habe, heißt es.

Kutschaty-Beben: Schritt kommt überraschend, aber nicht unerwartbar

Es hatte immer wieder mal Zähneknirschen gegeben - dieser Schritt ist für Experten aber schon eine Überraschung. Nach der großen Klatsche bei der Landtagswahl vor zehn Monaten mit einem historisch schlechten Ergebnis, offenbart sich jetzt, wie groß die Enttäuschung über Kutschatys schlechtes Abschneiden in der SPD tatsächlich ist. Viel Zeit bleibt den Sozialdemokraten nicht, um sich neu zu sortieren. Die neue Parteispitze soll schon Anfang Mai gewählt werden.

Kutschaty-Beben: Wird er auch als Fraktionschef zurücktreten

Für Gedanken über einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin ist es vielleicht auch noch zu früh. Und dafür steht noch ein anderer 'Rosa Elefant' im Raum - nämlich die Frage, ob Kutschaty nach so einem Abgang überhaupt noch Fraktionschef der SPD im NRW-Landtag hier bleiben kann. Das wird sich jetzt in den kommenden Tagen zeigen.

Autor: José Narciandi



Schutz vor Cyberkriminalität: "Eine gute Vorbereitung ist das A und O"

Die Bedrohungen durch Cyberkriminalität nehmen jedes Jahr zu. Im vergangenen November war auch das Klinikum Lippe betroffen. NRW-Justizminister Limbach rät, für den Ernstfall gewappnet zu sein.

Universitäten, Krankenhäuser, Unternehmen und Privatpersonen - es betrifft sie alle: Cyberkriminalität. Laut einer Bitkom Studie werden neun von zehn Unternehmen Opfer von Datendiebstahl, Spionage oder Sabotage. Insgesamt verursachen Kriminelle so jedes Jahr einen Schaden von 203 Millionen Euro bei deutschen Unternehmen. Sehr beliebt ist zurzeit der Einsatz von Ransomware: Kriminelle dringen in die IT-Systeme von Unternehmen ein, verschlüsseln Daten und verlangen dann für die Freigabe ein Lösegeld. Doch als Unternehmen die Daten zurückzubekommen und die Täter zu identifizieren, gelingt nur selten. Der Grund: Ein Großteil der Täterinnen und Täter sitzen überhaupt nicht in Deutschland, sondern im Ausland.

Wer Lösegeld zahlt, kann sich strafbar machen

Lösegeldforderungen sollte auf keinen Fall nachgegangen werden. Davon rät das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ausdrücklich ab. Eine Zahlung zeige nur den Erfolg des Angriffs und führe dazu, dass die Schadsoftware weiterentwickelt und noch häufiger genutzt werde. Außerdem bestehe keine Garantie dafür, dass die Täter nach der Zahlung die Daten wirklich entschlüsseln und das Unternehmen zu einem späteren Zeitpunkt nicht noch einmal angreifen. Auch NRW-Justizminister Limbach rät von Lösegeldzahlungen ab: “Erpressungen nachzugehen, bringt nur neue Erpressungsfälle zum Vorschein.“ Stattdessen sollten sich Unternehmen sofort an die Polizei oder Staatsanwaltschaft wenden. In manchen Fällen können sich Unternehmen sogar strafbar machen, wenn sie auf die Lösegeldforderung eingehen sollten. Denn die Finanzierung terroristischer Organisationen ist laut Limbach eine Straftat. Dabei gilt es jedoch immer den Einzelfall zu betrachten. 

Vorbereitung ist die wichtigste Maßnahme gegen Cyberkriminalität

Justizminister Limbach empfiehlt, dass Unternehmen im Hinblick auf den Fall eines Cyberangriffs ausreichend Vorkehrungen treffen sollten. Ein Notfallplan sei immer sinnvoll und notwendig. So sollte beispielsweise im Vorfeld klar sein, an welche Stellen man sich bei einem Cyberangriff bei der Polizei und Staatsanwaltschaft wenden kann. Denn Zeit könne im Falle eines Angriffs ein wichtiger Faktor sein. "Gerade bei Cyberkriminalität ist eine gute Vorbereitung das A und O für Unternehmen und auch für Privatpersonen", so Limbach.

ZAC als zentrale Ansprechstelle für Cyberkriminalität

Schon 2016 hat die nordrhein-westfälische Justiz die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime bei der Staatsanwaltschaft Köln eingerichtet. Sie führt nicht nur die Cybercrime-Ermittlungsverfahren, sondern ist auch Ansprechstelle für alle Fragen aus dem Bereich Cyberkriminalität. Zudem hat die ZAC eine Notrufnummer eingerichtet, die rund um die Uhr für jeden erreichbar ist.

Autorin: Antonia Röper