Ein Impfskeptiker aus dem Nachbarkreis Höxter ist mit seiner Klage auf eine Entschädigungszahlung gescheitert. Der Mann wollte vom Land gut 7.500 Euro, weil er während der Corona-Pandemie Anfang 2022 als Kontaktperson in Quarantäne musste.
Das Verwaltungsgericht Minden sah aber keinen Anspruch auf eine Zahlung. Der Warburger hätte laut damaliger Regelung „durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung, die […] öffentlich empfohlen wurde, eine Absonderung vermeiden können“. Wer zu dem Zeitpunkt geimpft war, musste nicht in Quarantäne. Deswegen hatte der Landschaftsverband Westfalen-Lippe auch die Zahlung an den beruflich Selbstständigen verweigert.
Das Gericht Minden musste erstmals in so einem Fall entscheiden und gab dem Land Recht. Der Kläger kann jetzt noch versuchen, in Berufung zu gehen und den Fall vors Oberverwaltungsgericht Münster zu bringen.